Wann benötige ich ein Gefahrgutetikett „Freigestellte Mengen Klasse 3“?
Ein Gefahrgutetikett „Freigestellte Mengen Klasse 3“ wird benötigt, wenn entzündbare flüssige Stoffe der Gefahrgutklasse 3 in so kleinen Mengen versendet werden, dass sie unter die Regelung für freigestellte Mengen (Excepted Quantities) fallen. In diesem Fall muss das Versandstück mit dem entsprechenden Kennzeichen für freigestellte Mengen und dem Zusatzeindruck „3“ gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung informiert alle Beteiligten der Transportkette darüber, dass sich innerhalb der Verpackung ein Gefahrgut der Klasse 3 befindet, welches unter den Vorgaben für freigestellte Mengen transportiert wird. Dadurch wird eine eindeutige Identifizierung der Sendung während Lagerung, Umschlag und Beförderung ermöglicht.
Typische Produkte der Gefahrgutklasse 3 sind beispielsweise Lösungsmittel, Lacke, Farben, Klebstoffe, Kraftstoffproben oder alkoholhaltige Flüssigkeiten. Ob eine Sendung tatsächlich als freigestellte Menge verschickt werden darf, richtet sich nach dem jeweiligen Stoff und den geltenden Gefahrgutvorschriften.
Wofür steht die Gefahrgutklasse 3?
Die Gefahrgutklasse 3 umfasst entzündbare Flüssigkeiten. Hierzu zählen Stoffe, die bereits bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen entzündbare Dämpfe bilden können.
Was bedeutet „Freigestellte Mengen“?
Freigestellte Mengen (Excepted Quantities) sind sehr kleine Mengen bestimmter Gefahrgüter, die unter erleichterten Transportbedingungen befördert werden dürfen. Trotz dieser Erleichterungen bleibt eine besondere Kennzeichnung der Versandstücke erforderlich.
Welche Größe hat das Etikett?
Das Etikett besitzt das vorgeschriebene Format von 100 × 100 mm und ist dadurch auf Kartons und Versandverpackungen gut sichtbar.
Für welche Unternehmen eignet sich dieses Etikett?
Das Kennzeichen wird unter anderem von Chemieunternehmen, Laboren, Herstellern von Farben und Lacken, Industriebetrieben sowie Logistik- und Versandabteilungen verwendet.
Kann das Etikett auf Kartons aufgeklebt werden?
Ja. Das permanent haftende Papieretikett wurde für die Anwendung auf Kartons, Wellpappe und weiteren üblichen Versandverpackungen entwickelt.
Ist die Klasse-3-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben?
Wenn die Versandvorschriften für freigestellte Mengen anwendbar sind, muss die Kennzeichnung entsprechend den geltenden Gefahrgutregelungen erfolgen. Die Verantwortung für die korrekte Einstufung und Kennzeichnung liegt beim Versender.