FAQ Häufige Fragen und Antworten 

Warum sind Aufkleber für den Gefahrguttransport erforderlich?

Gefahrgutaufkleber und Gefahrzettel dienen der eindeutigen Kennzeichnung gefährlicher Stoffe während Lagerung, Umschlag und Transport. Sie ermöglichen Fahrern, Lagerpersonal, Behörden sowie Einsatzkräften die schnelle Identifikation möglicher Gefahren wie Entzündbarkeit, Giftigkeit oder Ätzwirkung.

Insbesondere im Notfall können die Kennzeichnungen wertvolle Informationen liefern, um geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten und Risiken für Menschen, Umwelt und Sachwerte zu minimieren. Darüber hinaus sind Gefahrgutkennzeichnungen Bestandteil nationaler und internationaler Vorschriften wie ADR, IMDG-Code oder IATA-DGR und daher für viele Gefahrguttransporte gesetzlich vorgeschrieben.

Wo klebe ich die Aufkleber auf das Paket?

Die Position eines Gefahrgutaufklebers hängt von der jeweiligen Gefahrgutklasse, der Verpackungsart sowie den geltenden Transportvorschriften ab. In den meisten Fällen werden die Gefahrzettel gut sichtbar auf einer Seite des Versandstücks angebracht.

Zusätzlich können weitere Kennzeichnungen erforderlich sein, beispielsweise Orientierungspfeile, Overpack-Kennzeichnungen, Lithiumbatterie-Aufkleber oder UN-Nummern. Wichtig ist, dass alle Markierungen dauerhaft sichtbar bleiben und nicht durch Klebebänder, Folien oder andere Etiketten verdeckt werden. Für Container, Tankcontainer oder Fahrzeuge gelten gesonderte Vorschriften und Kennzeichnungsgrößen.

Warum sind die meisten Formate 100 x 100 mm?

Das Format 100 x 100 mm hat sich als internationaler Standard für Gefahrzettel auf Versandstücken etabliert. Vorschriften wie ADR, RID, IMDG-Code und IATA-DGR verlangen in vielen Fällen eine Mindestgröße von 100 x 100 mm, damit Symbole, Farben und Klassennummern auch aus größerer Entfernung eindeutig erkennbar bleiben.

Durch die Standardisierung wird sichergestellt, dass Gefahrgut weltweit nach denselben Grundsätzen gekennzeichnet wird. Dies erleichtert die Identifikation während Transport, Lagerung und Kontrollen und erhöht gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten.

Papier oder PE-Folie oder PVC – was soll ich wählen?

Die Wahl des Materials hängt maßgeblich von den Einsatzbedingungen ab.

Papieretiketten sind die wirtschaftlichste Lösung für trockene Innenbereiche und kurzfristige Anwendungen.
PE-Folienetiketten bieten eine höhere Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit, Abrieb und wechselnden Temperaturen und eignen sich daher für viele Transport- und Lageranwendungen.

PVC-Folien verfügen über eine besonders hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen, UV-Strahlung und mechanischer Beanspruchung. Sie werden häufig für langfristige Außenanwendungen oder anspruchsvolle Transportbedingungen eingesetzt, bei denen eine dauerhaft gut lesbare Kennzeichnung erforderlich ist.

Wie viele Etiketten sind auf einer Rolle?

Die meisten Rollenetiketten in unserem Sortiment enthalten 500 Etiketten pro Rolle und werden auf einem Rollenkern mit 50 mm Durchmesser geliefert. Die genaue Stückzahl kann je nach Artikel, Format oder Materialausführung abweichen. Die jeweils gültige Menge finden Sie in der Produktbeschreibung des entsprechenden Artikels.

Wie lagere ich die Etiketten am besten?

Eine fachgerechte Lagerung trägt wesentlich zur langfristigen Haltbarkeit und optimalen Klebeleistung von Gefahrgutetiketten bei.

Empfohlene Lagerbedingungen:

  • Temperatur: 18–24 °C
  • Relative Luftfeuchtigkeit: 40–55 %
  • Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung
  • Lagerung im Originalkarton oder in versiegelter Verpackung
  • Geöffnete Rollen möglichst staub- und feuchtigkeitsgeschützt aufbewahren

Unter geeigneten Bedingungen bleiben Materialeigenschaften, Farben und Klebkraft über einen langen Zeitraum erhalten.

Warum haben Gefahrgut-Placards oft 300 x 300 mm, obwohl 250 x 250 mm vorgeschrieben sind?

Vergleich Gefahrgutaufkleber 250 x 250 mm und 300 x 300 mm Im Gefahrgutbereich ist die Größe kein Zufall.

Das Mindestmaß für Gefahrzettel liegt bei 250 x 250 mm. Es wurde festgelegt, damit Symbole und Klassenkennzeichnungen eindeutig erkennbar bleiben.

In der Praxis werden jedoch häufig größere Formate wie 300 x 300 mm eingesetzt.

Der Grund dafür ist die bessere Sichtbarkeit. Größere Gefahrgutaufkleber lassen sich aus größerer Entfernung schneller erkennen und bleiben auch bei Verschmutzung, Witterungseinflüssen oder ungünstigen Lichtverhältnissen besser lesbar.

  • Bessere Erkennbarkeit auf Distanz
  • Mehr Sicherheit bei schlechten Lichtverhältnissen
  • Höhere Sichtbarkeit bei Schmutz und Verschleiß

Solange die vorgeschriebenen Proportionen und Gestaltungsvorgaben eingehalten werden, dürfen Gefahrgutkennzeichnungen größer als das Mindestmaß ausgeführt werden.

250 x 250 mm ist das vorgeschriebene Mindestmaß. 300 x 300 mm wird häufig eingesetzt, um die Sichtbarkeit und Sicherheit zusätzlich zu erhöhen.

Was ist eine UN-Nummer?

Die UN-Nummer ist eine vierstellige Kennnummer zur eindeutigen Identifizierung gefährlicher Stoffe und Gegenstände im internationalen Gefahrguttransport.
Sie wird von den Vereinten Nationen (United Nations) vergeben und dient dazu, Gefahrgüter weltweit einheitlich zu klassifizieren.

Die UN-Nummer ermöglicht es Transporteuren, Behörden und Einsatzkräften, die von einem Stoff ausgehenden Gefahren schnell zu erkennen und die richtigen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Sie wird auf Versandstücken, Gefahrgutaufklebern, Großzetteln sowie in Beförderungspapieren angegeben.

Beispiele sind UN 1203 für Benzin, UN 1090 für Aceton oder UN 3480 für Lithium-Ionen-Batterien. Die korrekte Angabe der UN-Nummer ist ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Gefahrgutkennzeichnung nach ADR, IMDG-Code, RID und IATA-DGR.

Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoff und Gefahrgut?

Die Begriffe Gefahrstoff und Gefahrgut werden häufig verwechselt, beschreiben jedoch unterschiedliche Sachverhalte.

Ein Gefahrstoff ist ein Stoff oder Gemisch, das aufgrund seiner Eigenschaften eine Gefahr für Mensch oder Umwelt darstellen kann. Die Einstufung erfolgt beispielsweise nach der CLP-Verordnung und wird mit den bekannten GHS-Piktogrammen gekennzeichnet.

Von Gefahrgut spricht man hingegen, wenn solche Stoffe oder Gegenstände transportiert werden. Für den Transport gelten spezielle Vorschriften wie ADR, RID, IMDG-Code oder IATA-DGR. Dabei kommen besondere Gefahrzettel, UN-Nummern und Transportkennzeichnungen zum Einsatz.

Vereinfacht gesagt: Ein Gefahrstoff wird durch seine Eigenschaften definiert, ein Gefahrgut durch den Transportzustand. Nicht jeder Gefahrstoff ist automatisch Gefahrgut, und für Gefahrgüter gelten zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften.

Was bedeutet ADR?

ADR ist die Abkürzung für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es regelt die Anforderungen für den sicheren Straßentransport von Gefahrgut innerhalb Europas und darüber hinaus.

Das ADR enthält detaillierte Vorschriften zur Klassifizierung gefährlicher Stoffe, zur Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation sowie zu den Anforderungen an Fahrzeuge und beteiligte Personen im Gefahrguttransport.

Unternehmen, die Gefahrgüter versenden oder transportieren, müssen die Vorgaben des ADR einhalten. Dazu gehören unter anderem die Verwendung geeigneter Gefahrgutetiketten, die Kennzeichnung mit UN-Nummern sowie die Einhaltung vorgeschriebener Verpackungs- und Beförderungsbedingungen.

Welche Gefahrgutklassen gibt es?

Gefahrgüter werden entsprechend ihrer Hauptrisiken in verschiedene Gefahrgutklassen eingeteilt. Die Einteilung erleichtert die Auswahl der richtigen Kennzeichnung und der erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Transport.

  • Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände
  • Klasse 2: Gase
  • Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
  • Klasse 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Klasse 5.1: Entzündend wirkende Stoffe
  • Klasse 5.2: Organische Peroxide
  • Klasse 6.1: Giftige Stoffe
  • Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
  • Klasse 7: Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8: Ätzende Stoffe
  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Für jede Gefahrgutklasse existieren eigene Gefahrzettel mit festgelegten Farben, Symbolen und Klassennummern. Diese ermöglichen eine schnelle und eindeutige Identifikation der jeweiligen Gefahr.

Wann wird ein Limited-Quantity-Aufkleber benötigt?

Der Limited-Quantity-Aufkleber (LQ-Kennzeichnung) wird verwendet, wenn gefährliche Güter in begrenzten Mengen transportiert werden und dadurch von bestimmten Erleichterungen der Gefahrgutvorschriften profitieren können.

Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Stoffe für die Beförderung als „Limited Quantity“ zugelassen sind und die vorgeschriebenen Höchstmengen pro Innen- und Außenverpackung eingehalten werden.

Die Kennzeichnung besteht aus einem auf die Spitze gestellten Quadrat mit schwarzem Rahmen. Sie signalisiert Transporteuren, Kontrollbehörden und Einsatzkräften, dass sich gefährliche Güter in begrenzten Mengen innerhalb der Verpackung befinden.

Obwohl für Limited Quantities vereinfachte Transportvorschriften gelten können, bleiben die Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und sichere Beförderung weiterhin verbindlich.

Wann wird ein Freigestellte-Mengen-Aufkleber (EQ) benötigt?

Ein Freigestellte-Mengen-Aufkleber (Excepted Quantities, EQ) wird verwendet, wenn bestimmte Gefahrgüter in sehr kleinen Mengen transportiert werden und die Voraussetzungen für die Beförderung als freigestellte Menge erfüllen.

Durch diese Regelung können vereinfachte Gefahrgutvorschriften genutzt werden, sofern die vorgeschriebenen Mengenbegrenzungen sowie die Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung eingehalten werden.

Die EQ-Kennzeichnung kommt häufig bei Laborproben, Chemikalienmustern oder anderen Gefahrstoffen zum Einsatz, die nur in geringen Mengen versendet werden. Sie unterscheidet sich von der Limited-Quantity-Kennzeichnung (LQ) und darf nur verwendet werden, wenn die jeweiligen Gefahrgutvorschriften dies ausdrücklich zulassen.

Welche Anforderungen gelten für Lithiumbatterien?

Lithiumbatterien gelten aufgrund ihres hohen Energiegehalts als Gefahrgut und unterliegen besonderen Transportvorschriften. Dies betrifft sowohl Lithium-Ionen-Batterien als auch Lithium-Metall-Batterien.

Je nach Batterietyp, Leistung, Verpackungsart und Verkehrsträger können unterschiedliche Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gelten. Häufig sind spezielle Lithiumbatterie-Kennzeichnungen sowie die Angabe der entsprechenden UN-Nummer erforderlich.

Beschädigte, defekte oder zurückgerufene Lithiumbatterien unterliegen in vielen Fällen zusätzlichen Sicherheitsanforderungen. Ziel der Vorschriften ist es, Risiken wie Kurzschlüsse, Brände oder thermisches Durchgehen während des Transports zu minimieren.

Vor jedem Versand sollte geprüft werden, welche Regelungen für die jeweilige Batterie gelten und welche Kennzeichnungen vorgeschrieben sind. Insbesondere im Luftverkehr gelten häufig strengere Anforderungen als im Straßen- oder Seetransport.

 

Warum gibt es den Aufkleber mit dem toten Fisch und dem toten Baum?

Der Aufkleber mit dem toten Fisch und dem toten Baum kennzeichnet umweltgefährdende Stoffe, die bei einer Freisetzung Schäden an Gewässern, Tieren, Pflanzen oder anderen Teilen der Umwelt verursachen können.

Die Kennzeichnung wird bei vielen Gefahrgütern verwendet, die für die aquatische Umwelt gefährlich sind. Sie informiert Transportunternehmen, Lagerpersonal und Einsatzkräfte bereits auf den ersten Blick über das bestehende Umweltrisiko.

Je nach Stoff und Transportvorschrift kann die Kennzeichnung zusätzlich zu anderen Gefahrgutaufklebern erforderlich sein. Dadurch wird sichergestellt, dass beim Transport, bei der Lagerung und im Notfall geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden können.