Klasse 2 - Flammable Gas / Non-Flammable Non-Toxic Gas / Toxic Gas
Gefahrgutetiketten der Klasse 2 sind unverzichtbar für die sichere und gesetzeskonforme Kennzeichnung von Gasen und gasförmigen Stoffen. Diese Stoffe können – je nach Eigenschaften – entzündbar (2.1), erstickend, oxidierend (2.2) oder giftig (2.3) sein und stellen im Transport besondere Risiken dar. Die Unetrklassen
Die richtige Kennzeichnung nach ADR, RID, IMDG und IATA ist daher elementar, um Gefahren frühzeitig erkennbar zu machen.
Die richtige Kennzeichnung nach ADR, RID, IMDG und IATA ist daher elementar, um Gefahren frühzeitig erkennbar zu machen.
1 bis 9 (von insgesamt 9)
Die Klasse 2 beinhaltet reine Gase und Gasgemische, definiert als Stoffe, die:
bei 50 °C einen Dampfdruck > 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Die Unterklassen der Gefahrgutklasse 2
- Klasse 2.1 – Entzündbare Gase („Flammable Gas“)
Diese Gase können explosive Gemische mit Luft bilden und sich leicht entzünden.
Beispiele: Propan, Wasserstoff, Butan.
Gefahren: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Erstickungsgefahr.
- Klasse 2.2 – Nicht entzündbare, nicht giftige Gase („Non‑Flammable Gas“)
Diese Gase sind zwar nicht brennbar, können aber erstickend wirken oder unter Druck gefährlich werden.
Beispiele: Helium, Stickstoff, Kohlendioxid.
- Klasse 2.3 – Giftige Gase („Toxic Gas“)
Gase dieser Unterklasse sind hochgefährlich und können bereits in geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Beispiele: Chlor, Ammoniak.
Unsere Gefahrgutetiketten für Klasse 2 – Robust, normgerecht und zuverlässig, die speziell für den professionellen Einsatz entwickelt wurden.
bei 50 °C einen Dampfdruck > 300 kPa (3 bar) haben oder bei 20 °C und 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Die Unterklassen der Gefahrgutklasse 2
- Klasse 2.1 – Entzündbare Gase („Flammable Gas“)
Diese Gase können explosive Gemische mit Luft bilden und sich leicht entzünden.
Beispiele: Propan, Wasserstoff, Butan.
Gefahren: Brandgefahr, Explosionsgefahr, Erstickungsgefahr.
- Klasse 2.2 – Nicht entzündbare, nicht giftige Gase („Non‑Flammable Gas“)
Diese Gase sind zwar nicht brennbar, können aber erstickend wirken oder unter Druck gefährlich werden.
Beispiele: Helium, Stickstoff, Kohlendioxid.
- Klasse 2.3 – Giftige Gase („Toxic Gas“)
Gase dieser Unterklasse sind hochgefährlich und können bereits in geringen Mengen schwere Gesundheitsschäden verursachen.
Beispiele: Chlor, Ammoniak.
Unsere Gefahrgutetiketten für Klasse 2 – Robust, normgerecht und zuverlässig, die speziell für den professionellen Einsatz entwickelt wurden.